Stipendienprogramm für Medizinstudierende der Humanmedizin und Ärzte/-innen in der Weiterbildung
Stipendien-programm für Medizin-studierende der Humanmedizin und Ärzte/-innen in der Weiterbildung
Der Landkreis Stade möchte für die Zukunft die ambulante und stationäre Versorgung im medizinischen Bereich sicherstellen und bietet aus diesem Grund seit 2020 jedes Jahr bis zu vier Stipendien in Höhe von maximal 1.000 € pro Monat für Studierende der Humanmedizin oder der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt.
Vorausgesetzt wird dabei, dass die Bewerberinnen und Bewerber eine ausgesprochene Verbundenheit zum Landkreis Stade besitzen und die Bereitschaft mitbringen, sich nach Abschluss einen gewissen Zeitraum im Landkreis Stade zur ärztlichen Tätigkeit zu verpflichten.
Ein Stipendium kann gewährt werden, wenn die Stipendiaten
- vorzugsweise im Landkreis Stade leben, aus dem Landkreis Stade stammen (z.B. schulische/hochschulische Ausbildung im Landkreis absolvieren und/oder Fachpraktika im Landkreis Stade abgeleistet haben)
- an einer deutschen oder anderen Universität, deren Abschluss die Approbation als Ärztin oder Arzt in Deutschland zulässt, für ein Studium der Fachrichtung Humanmedizin eingeschrieben ist und
- eine Verpflichtungserklärung zur zwei-, dreibzw. fünfjährigen ärztlichen Tätigkeit in einem Bereich des Landkreises Stade abgeben.
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, werden vorrangig berücksichtigt.
Ein Stipendium kann gewährt werden, wenn die Stipendiaten
- eine Approbation als Ärztin oder Arzt besitzen.
- vorzugsweise im Landkreis Stade leben, aus dem Landkreis Stade stammen (z. B. schulische/hochschulische Ausbildung im Landkreis absolvieren und/oder Fachpraktika im Landkreis Stade abgeleistet haben)
- eine Verpflichtungserklärung zur zwei-, drei- bzw. fünfjährigen ärztlichen Tätigkeit in einem Bereich des Landkreises Stade abgeben
Bewerberinnen und Bewerber, die imnVerlauf des Studiums ein Förderdarlehen in Anspruch genommen haben, werden prioritär berücksichtigt.
Die Stipendiaten für ein Studium erhalten bis zu 1000 € monatlich und die Stipendiaten für eine Facharztweiterbildung bis zu 500€ monatlich ab Bewilligung des Stipendiums.
Das Stipendium wird auf BAföG-Leistungen angerechnet.
Die Förderung wird als grundsätzlich nicht zurückzahlbarer Zuschuss frühestens ab dem Beginn des kommenden Winter- bzw. Sommersemesters gewährt, in dem die Stipendiaten in das Stipendienprogramm aufgenommen wurden und
a) im Studienfach Humanmedizin mit einem Vollstudienplatz eingeschrieben sind oder
b) sich in der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt befinden.
Zu a) Sie wird für die Dauer des Studiums, längstens jedoch für maximal 75 Monate
Zu b) für die Dauer der Weiterbildung, für maximal 60 Monate, gezahlt.
Geringere Förderzeiträume werden im Rahmen des Antragsverfahrens individuell festgelegt.
a) Die Studierenden verpflichten sich, unmittelbar nach erteilter deutscher Approbation eine fachärztliche Weiterbildung als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin oder nach Absprache mit dem Landkreis in einer zu dem Zeitpunkt festgestellten bedarfsorientieren Facharztrichtung einer fachärztlichen Weiterbildung, die zur entsprechenden Teilnahme der Fachärztin oder des Facharztes an der ärztlichen Versorgung auf Basis dieser Weiterbildung berechtigt, zu absolvieren.
Die Facharztweiterbildung ist im Landkreis Stade durchzuführen, sofern die Weiterbildungsinhalte im Landkreis Stade angeboten werden und freie Weiterbildungsstellen vorhanden sind. Ein Abschnitt der Facharztweiterbildung (maximal 24 Monate) kann in Absprache mit dem Landkreis und auf Antrag außerhalb des Landkreises durchlaufen werden.
b) Die Ärztinnen und Ärzte verpflichten sich, binnen 12 Monaten nach Abschluss derFacharztweiterbildung als Fachärztin oder Facharzt mit einer Vollzeittätigkeit an der ärztlichenVersorgung, mindestens jedoch zu 75 %, in einem bedarfsorientieren Bereich des Landkreises Stade ärztlich tätig zu werden.
Die Teilnahme an der ärztlichen Versorgung kann
a) vertragsärztlich in eigener Niederlassung oder als Angestellte/Angestellter bzw. zugelassene Ärztin/Arzt in einer Vertragsarztpraxis oder einer anderen Versorgungsform im Landkreis Stade,
b) im Rahmen einer Anstellung in den Elbekliniken Stade - Buxtehude im Landkreis Stade oder im Gesundheitsamt des Landkreises Stade erfolgen.
c) Die Dauer der Verpflichtung zur Teilnahme an der ärztlichen Versorgung richtet sich nach der Förderdauer der in Anspruch genommenen Studienförderung.
Im Falle der Inanspruchnahme
- einer Förderung von bis zu 36 Monaten zu einer Teilnahme an der ärztlichen Versorgung für die Dauer von drei Jahren.
- einer Förderung von über 36 Monaten zu einer Teilnahme an der ärztlichen Versorgung für die Dauer von fünf Jahren.
Nach schriftlicher Absprache mit dem Landkreis ist auch eine Teilnahme an der ärztlichen Versorgung in Teilzeit möglich. Dadurch verlängert sich die Verpflichtung zur Teilnahme an der ärztlichen Versorgung.
Richtlinien
Stipendienprogramm
Landkreis Stade
Hier können Sie die gesamten Richtlinien als pdf-Dokument herunterladen
Kontakt und Bewerbungen
Für Rückfragen zu dem Stipendienprogramm steht Ihnen Frau Iris Fitze unter der E-Mail:
Alle Informationen zu den erforderlichen Unterlagen für Ihre Bewerbung sind hier kurz zusammengefasst. Bitte lesen Sie vor Abgabe Ihrer Bewerbung die pdf-Datei mit den Richtlinien des Stipendienprogramms.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte per E-Mail als pdf-Datei an die folgende E-Mail-Adresse:
Bei Antragstellung sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
- Formloses Bewerbungsschreiben,
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Motivationsschreiben,
- Kopie des Personalausweises sowie
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife
- beglaubigte Kopie der Berufsurkunde oder Bachelor-/Masterurkunde
- Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung an einer Universität
- bei schon bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses
- ggf. Nachweise über absolvierte Fachpraktika
- Nachweise über erhaltende Studiendarlehen
- Approbationsurkunde bei Weiterbildung
- Liste der gewählten Ausbildungsstätten
Sofern gleichzeitig Fördermittel aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden oder beantragt wurden, ist dieses bei der Antragstellung anzuzeigen. Sofern diese zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, ist dieses unverzüglich schriftlich dem Landkreis anzuzeigen.
Der Antrag auf die Gewährung eines Stipendiums kann bis zum 31.10. eines jeden Jahres beim Landkreis Stade gestellt werden.
Der Landkreis Stade prüft das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung eines Stipendiums entsprechend den Richtlinien. Für geeignet befundene Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Das Auswahlgremium besteht aus:
- drei Vertreterinnen oder Vertreter des Arbeitskreises Gesundheitsnetzwerk Elbe, gestellt durchjeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter der Elbe Kliniken Stade - Buxtehude, der
hochschule 21 und der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und - zwei von der Kreisverwaltung des Landkreises Stade zu bestimmenden Vertreterinnen oder Vertretern
- einer Vertreterin oder einem Vertreter einer Kommune im Landkreis Stade und
- einer Vertreterin oder einem Vertreter der Ärztekammer
Das Auswahlgremium führt Auswahlgespräche durch und wählt die für begabt und geeignet gehaltenen Medizinstudierenden oder in Weiterbildung befindenden Ärztinnen oder Ärzte für ein Stipendium aus.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht. Hierüber entscheidet das Auswahlgremium des Landkreises aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel abschließend.
„Versuchen Sie Ihr Glück, denn wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!“
Stipendien-
koordinatorin
Iris Fitze
Tel.: 0170 30 700 24